Konstruktionsfehler – defective by design

DRM ist eine Abkürzung, die man am besten so erklärt:

Aus Sicht der großen Konzerne steht es für ‘digital rights management’ also Digitale Rechteverwaltung.

Aus Sicht der Kunden, Verbraucher und Bürger steht es für ‘digital restrictions management’ also Digitale Rechteminderung.

Und eingeschränkt wird dabei natürlich ausschliesslich auf der Seite der Kunden, nie auf der Seite der Firmen, das versteht sich ja von selbst.

Neuester Versuch der Industrie und ihrer Lobbyverbände ist nun das Einbauen von DRM-Technik direkt in den neuesten Internet-Standard (HTML5). Industriestandards sollen so ein weiteres Mal pervertiert werden weg von ihrer eigentlichen Funktion, einen gleichberechtigten und verbraucherfreundlichen Marktzugang zu ermöglichen, hin zu einem Ausbau und einer Zementierung marktbeherrschender Positionen weniger Konzerne. Globale Marktaufteilung durch Ländercodes (regional codes) und ständiger Druck auf die Internet-Provider aller Länder (inklusive Unterstützung von Netzsperren!) sind nur zwei weitere Beispiele solcher umfassenden Bestrebungen nach absoluter Kontrolle über unser digitales Leben.

Die Initiative ‘defective by design‘ wirbt für ein klares NEIN zum ‘Hollyweb’ und ruft den 3.Mai 2013 zum ‘Tag gegen DRM’ aus. Dies wird auch von der PPI (pirate parties international) unterstützt.

Die damit zusammenhängende Petition kann man bis zu diesem Tag noch unterstützen, in dem man auf dieser Seite seinen Namen und seine E-Mail-Adresse angibt (linke Spalte unter dem grün hinterlegten Petitionstext!):  http://www.defectivebydesign.org/no-drm-in-html5

Zum Weiterverbreiten kann man dieses Bild mit Code verwenden: Stop the Hollyweb! No DRM in HTML5.

Die Piratenpartei hat DRM schon seit Jahren als Ursache für eine immer schwerwiegendere Schieflage auf dem Sektor immaterieller Güter wie Musikdateien (MP3), eBooks oder Filme (DVD) thematisiert und abgelehnt. Verbraucher werden mit Geräten getäuscht, die nicht mehr ihrer Kontrolle unterliegen und nicht mehr das machen, was der Käufer und Besitzer mit ihnen tun möchte. Gekaufte Produkte wie Musikdateien oder eBooks werden im Extremfall sogar vom Anbieter nachträglich beim Kunden gelöscht. Ein Weiterverkauf oder Gebrauchthandel wird aus Gewinnmaximierungsbestrebungen eingeschränkt oder unmöglich gemacht obwohl dies im Ergebnis den gesetzlichen Regeln widerspricht.

Unter den 10 wichtigsten Forderungen der Piratenpartei zum Urheberrecht findet sich die Abschaffung von DRM als Punkt 5:

“Das Recht auf Privatkopie soll ausformuliert und festgeschrieben sowie die Erstellung von “Remixes” und “Mashups” erleichtert werden. Kopierschutzmaßnahmen und digitale Rechteverwaltung (DRM) wollen wir abschaffen.”

Wer nun für seine sozialen Kreise noch ein paar eingängige (und lustige) Darstellungen benötigt, sei auf  ‘8 pics and videos that describe what DRM is about‘ verwiesen.

 

Posted in Bürgerrechte, Gruppe 42, Netzpolitik, Piratenbewegung, Urheberrecht | Leave a comment

totale Überwachung am Arbeitsplatz

In einem last-minute-stunt nach fast zweijähriger Untätigkeit soll nun der Beschäftigungsdatenschutz auf Bundesebene neu geregelt werden. Der absolute Klopper in dem jetzt mit künstlicher Zeitnot forcierten Projekt von CDU und FDP: Offene Videoüberwachung soll erlaubt bleiben, und zwar anlasslos und dauerhaft. (!)

Damit wird zweifellos erneut eine Grenze der Menschenwürde angegriffen, denn es geht hier ja nicht um Insassen von Straflagern sondern um Arbeitnehmer. Die Tendenz zur Massenmenschhaltung kritisieren wir in der Piratenpartei ja schon seit Jahren. Hier nun die Details zum aktuellen Vorfall:

Einen chronologischen Überblick zum Beschäftigungsdatenschutz gibt Monika Heim in ihrem Blog. Werner Hülsmann hat einen sehr nützlichen Überblick über die Änderungen ausgearbeitet. Die Piratenpartei hat sich wie andere auch schon dazu geäußert.

Die niedersächsische Landtagskandidatin der Piratenpartei, Katharina Nocun spricht dort Klartext: “Der Entwurf legalisiert die Datenschutzskandale der Vergangenheit. Arbeitgebern wird das Recht eingeräumt, Mitarbeiter-PCs zu durchsuchen, Arbeit in Callcentern großflächig zu überwachen und Arbeitsplätze großzügig zu filmen und die dabei gesammelten Daten als Kündigungsgrund zweitzuverwerten. Das Recht des Arbeitnehmers auf Datenschutz wird mit diesem Gesetz nicht festgeschrieben, sondern komplett ausgehöhlt. Dieses Arbeitnehmerüberwachungsgesetz gehört daher auf direktem Weg in den Schredder.”

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist in seinem Blog besonders auf ein Musteranschreiben hin, mit dem sich jeder an die Bundestagsabgeordneten um Auskunft wenden kann, damit dieses Gesetz nicht einfach so durchrutscht.

Posted in Bürgerrechte, Datenschutz | Leave a comment

Antragsempfehlungen zum Thema Privatsphäre für den Bundesparteitag in Bochum

Der Bundesparteitag steht vor der Tür und bei insgesamt knapp 750 Programmanträgen und Positionspapieren wollen wir wieder eine Empfehlung für gelungene Anträge aussprechen. Außerdem wird Eure Unterstützung für die Umfrage zur Antragsreihenfolge benötigt.
Als Sprecher Privatsphäre möchte ich Euch heute die Folgenden vier Anträge aus meinem Themenbereich vorstellen und ihnen meine Empfehlung aussprechen: PA530, PA533, PA539, PA122.
Bevor wir einsteigen noch ein kleiner Hinweis: Wie Ihr unten erkennen könnt, kommt der Antrag PA122 von mir. Bitte achtet hier besonders darauf, Euch selbst ein Bild zu machen.

PA530 – Betroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werden
Die  Benachrichtigung der Betroffenen von Überwachungsmaßnahmen (z.B. Telefonüberwachung und Quellen-TKÜ) ist die Voraussetzung zur demokratischen Kontrolle der Überwachungsbefugnisse des Staates. In der unzureichenden Umsetzung der heute bereits gesetzlich vorgeschribenenen Benachrichtigung der Betroffenen muss ein grunsätzliches Problem gesehen werden. In Unkenntnis der Eingriffe in unsere Privatsphäre können wir uns so kein eigenes Bild von der Verhältnismäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen machen und somit auch als Bürgerinnen und Bürger keine wirksame Kontrolle ausüben. Ein Schelm, wer böses dabei denkt! Ein Betroffener könnte ja ex post die (bereits umgesetzte) Entscheidung des (unabhängigen) Richters in Frage stellen. Und der Apparat tut sich naturgemäß nachträglich (ex post) schwer die Unrechtmäßigkeit und damit  sein eigenes Versagen einzugestehen. Aus diesem Grund unterbleibt in den  meisten Fällen die Benachrichtigung der (unschuldigen) Betroffenen, denn diese könnten dann ja Rechtsmittel einlegen oder gleich Parteien wie die Piraten wählen, die sich gegen Überwachung einsetzen und dadurch Kontrolle ausüben. Der Apparat lässt sich eben nicht gerne  kontrollieren, schon garnicht von den Bürgern. Piraten:Klarmachen zu Ändern!

PA533 – Verbot der Verwertung illegaler Beweise
In einem Rechtsstaat gelten für Polizeiliche Ermittlungen gesetzliche Grenzen, denn auch beschuldigte Bürger haben Rechte. Die Verletzung dieser Grenzen stellt den Rechtsstaat in Frage. Ein grundsätzliches Verbot der Verwertung illegaler Beweise (z.B. bei nicht vorschriftsmäßigem Einsatz eines Staatstrojaners) hat sich in anderen Ländern zur Disziplinierung von Polizei und Sicherheitsbehörden gerade auch im Umgang mit Überwachungsmaßnahmen bewährt.

Die beiden o.g. Anträge können einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger leisten. Daher unsere Empfehlung: Unterstützt bitte diese Anträge!
Da diese Forderungen den eigentlichen Überwachungsmaßnahmen nachgelagert sind (ex post) können sie das Grundproblem von überbordenden Grundrechtseingriffen kaum lösen, sondern lediglich den Schaden mindern. Wenn mein Telefon angezapft wird oder das BKA in meinen PC reinhackt, dann entschädigt es mich als unschuldigen Betroffenen eigentlich kaum, dass ich darüber später benachrichtigt werde bzw. dass die (nicht vorhandenen!) Beweise bei unvortschriftsmäßigem Vorgehen nicht hätten verwendet werden dürfen. Denn der Kontrollverlust über die eigene Intimsphäre gegenüber staatlicher Allmacht und die damit verbundene Bewußtseinsveränderung sind nicht nur für den einzelnen Bürger ein Problem, sondern für die Gesellschaft insgesamt. Menschen, die damit rechnen müssen, dass sie jederzeit überwacht werden können sind unfrei und verhalten sich anders, als wenn sie in der Gewissheit leben, dass ihre Geheimnisse sicher sind. Um Grundrechtseingriffen von vornherein Einhalt zu gebieten möchte ich daher insb. zwei weitere Anträge empfehlen:

PA539 – Keine Bundes- oder Staatstrojaner – Teil 1 – Grundsatzprogramm
In der Diskussion um die Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG das neue IT-Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme abgeleitet, in das unter sehr engen Voraussetzungen eingegriffen werden darf. Doch nicht alles was nach der Verfassung zulässig wäre, muss der Rechtsstaat in Anspruch nehmen. Mit diesem Antrag lehnen wir derartige Eingriffe grundsätzlich immer ab.
Denn während die rechtskonformität der Umsetzung weiter umstritten bleibt, grenzen die Möglichkeiten in einer Welt in der sich jeder unserer Schritte auch in unserem Festplatten-Cache niederschlägt schon fast an Gedankenkontrolle. Somit stellt der Staatstrojaner die größte Gefahr für unsere Privatsphäre überhaupt dar.
Neben der Online-Durchsuchung kommt er als sog. Quellen-TKÜ auch noch im Gewandt einer herkömmlichen Telefonüberwachung daher, stellt jedoch auch hier eine erhebliche Gefärdung des IT-Grundrechts dar: Denn ist der PC einmal infiltriert, ist die entscheidende Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen. Doch weder existieren, wie vom BVerfG gefordert, rechtliche Vorgaben, die die immanente Gefährdung des IT-Grundrechts in ausreichendem Maße berücksichtigen, noch glauben wir, dass sich durch technische Vorkehrungen eine ausschließliche Beschränkung auf Daten einer laufenden Telekommunikation (auf dem infiltrierten Zielsystem!) überhaupt darstellen lässt.

PA122 – Verhinderung jeglicher staatlicher Überwachung der Privatsphäre durch das Grundgesetz (von Jens Stomber)
Piratige Grüße von Captain Obvious zum BPT122: Das von einigen fehlgeleiteten  Innenpolitikern proklamierte Recht auf Überwachung (der Staat muss doch für Sicherheit sorgen!) gibt es garnicht. Was es gibt ist ein in unserer Verfassung verbrieftes Grundrecht auf Privatsphäre (Unverletzlichkeit der Wohnung, Fernmeldegeheimnis, Briefgeheimnis, IT-Grundrecht, etc.). Allerdings haben wir als Souverän uns dafür entschieden, unter bestimmten Voraussetzungen und nach klar definierten Spielregeln, Einschränkungen unserer Grundrechte stattzugeben, um mehr Sicherheit zu erlangen. Dies setzt jedoch ein besonderes Vertrauensverhältnis in den sorgsamen Umgang mit unserer Privatsphäre zwischen uns und dem Sicherheitsapparat voraus. Spätestens seit der Affäre um den Staatstrojaner müssen wir erkennen, dass der Sicherheitsapparat sich eben nicht an die Spielregeln hält und unser Vertrauen missbraucht. Der Staatstrojaner ist aber nur ein Symptom. Die Ursache liegt in unseren Zugeständnissen zur Einschränkung unserer Grundrechte. Daher ist es nur konsequent, wenn wir diese Einschränkungen jetzt wieder zurücknehmen. Das können wir als Souverän jederzeit tun, wenn wir das wollen. Der erste Schritt ist ganz einfach: Stimmt bitte für diesen Antrag!
Desweiteren sei auf das vorhergehende Posting von Jens Seipenbusch verwiesen.

Wir freuen uns schon auf Bochum, Eure Gruppe42

Posted in Bürgerrechte, Gruppe 42, Privatsphäre | Leave a comment

Kampfansage gegen Überwachung – PA122

Hiermit möchte ich den Piraten einen besonderen Programmantrag in punkto Kampf gegen den Überwachungsstaat vorstellen und ans Herz legen. Es geht um den Antrag PA 122 .

Dieser Antrag namens “Verhinderung jeglicher staatlicher Überwachung der Privatsphäre durch das Grundgesetz” ist auf den ersten Blick sehr weitgehend, denn er verlangt nicht weniger als “.. die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung…”. Da stellt sich natürlich sofort die Frage nach der Strafverfolgung und ähnlichen Dingen, wegen derer ja mehr und mehr dieser Ausnahmen überhaupt geschaffen wurden. Und über genau diese Frage haben wir dann auch in der kurzen Besprechung dieses Antrags in der AG Datenschutz gesprochen. Warum also diese radikale Forderung? – Sei erwächst aus der Erkenntnis, dass es keine andere wirksame Eindämmung des immer weiter ausufernden Überwachungsmißbrauchs und der Ausweitung dieser Ausnahmetatbestände gibt. Mit anderen Worten, solange der Staat den Fuß in unserer Wohnungstür hat, geht der Spalt nur immer weiter auf und wir können die Tür nicht schliessen. Alleine bei der Telefonüberwachung ergibt sich mit jeder weiteren Jahresstatistik ein deprimierenderes Bild. Und nicht genug damit, dass die schon weit reichenden Regeln übermäßig genutzt und ausgeschöpft werden. Es wurden und werden auch regelmäßig und in großem Umfang die Rechte der Betroffenen ignoriert, beispielsweise das Recht auf nachträgliche Information über eine solche stattgefundene Telefonüberwachung. Schon 2003 wurde im Zusammenhang mit der Vorstellung des Grundrechte-Reports vor einem ‘Totalverlust’ des Fernmeldegeheimnisses in Deutschland gewarnt.

Dieser Antrag ist aber auch vor allem vor dem Hintergrund der Affären rund um den ‘Bundestrojaner’ entstanden und will jeglicher Art dieser neuen Verletzung unserer Grundrechte durch sog. ‘verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme’ eine endgültige Absage erteilen. Er ist damit weitgehender und umfassender als Anträge, die sich womöglich nur speziell gegen den Bundestrojaner wenden.

Die wahre Stärke diese Antrags im Hinblick auf den Bundestagswahlkampf ist aber seine Umkehrung der Beweislast in der Argumentation. Er bringt uns aus der passiven Haltung des Monierens einer endlosen Liste von Unzumutbarkeiten heraus in eine aktive Haltung des: wir lehnen staatliche Eingriffe in die Privatsphäre rundheraus ab, wer überwachen will muss sich (in der Debatte) rechtfertigen.

Dieser Antrag verlangt die Abschaffung der rechtlichen Grundlagen des überhandnehmenden Überwachungsstaats – damit ist er im besten Sinne ein Gewinn für die Piratenpartei.

Posted in Bürgerrechte, Datenschutz, Privatsphäre | Leave a comment

Podcast42 – Folge 1: Urheberrechtslaufzeiten

Auf der Homepage ist ja lange nichts mehr passiert, weil wir alle mit dem politischen Alltagsgeschäft bedient sind. Aber heute gibt es eine kleine Neuerung: den Podcast42. In der ersten Folge spricht Andi mit Boris Turovskiy über Urheberrechtslaufzeiten. Moderiert wird das Ganze von unserem Sprecher Alex. Hört es euch an, es lohnt sich :)

Auf Soudcloud anhören und downloaden

Archiv-Links: MP3 (Download & Stream) – OGG (Download)

Creative Commons License
Podcast42 – Folge 1 by Gruppe42 is licensed under a Creative Commons Attribution 3.0 Germany License.

Posted in Urheberrecht | Tagged | Leave a comment

Neue alte Maut

In einem wettergemäß vorweggenommenen Sommerloch scheint sich Verkehrsminister Ramsauer mit seinen jüngsten Plänen zur Einführung einer PKW-Maut in Deutschland einzugraben. Doch nach der Einführung der LKW-Maut in Deutschland im vergangenen Jahrzehnt scheint auf diesem Gebiet einiges möglich, das man zuvor als unglaublich abzutun geneigt war. Zeit also, sich einige Punkte in Erinnerung zu rufen:

Die Verträge der Bundesregierung mit der Firma Toll Collect (i.w. Daimler AG + Deutsche Telekom) wurden in wesentlichen Teilen der Öffentlichkeit und sogar dem Parlament vorenthalten. Erst Wikileaks hat 2009 wichtige Teile veröffentlichen können, in denen dann auch wenig überraschend das Ausmaß der dortigen Geldverschwendung sichtbar wurde. Letztlich muss man das Mautdesaster auch als große Subventionsruine betrachten. Erst 16 Monate nach dem versprochenen Termin ging das System voll in Betrieb.

Die damalige Entscheidung, die Anforderungen der Eurovignette mit einem eigenen, neuen, technisch übermäßig komplizierten System umzusetzen, war damals bereits absehbar falsch und stellt sich nun erneut als teurer Irrweg dar. Aus Datenschutzsicht läßt sich ergänzen, dass man mit diesem System vorwiegend eine sehr teure und detaillierte Überwachungsinfrastruktur gebaut hat. Durch einige deutsche Sonderwege, wie etwa die Entscheidung, nur bestimmte Straßen bei den gefahrenen Kilometern zu berücksichtigen, ist das System im Vergleich mit Mautsystemen in anderen Ländern (hier beispielsweise der Schweiz) auch unnötig kompliziert und schlecht erweiterbar geworden.

Sollten sich wider erwarten die Pläne für eine PKW-Maut in Deutschland durchsetzen, so muss die Lehre aus dem LKW-Mautdesaster die sein, dass nur eine Vignette in Frage kommt. Alleine schon die ansonsten drohende Komplettüberwachung des gesamten Individualverkehrs muss als Gegenargument zu eventuell diskutierten satelliten- oder fahrweg-gestützen Systemen ausreichen. Die oft geäußerte Kritik, eine Vignette würde Viel- und Wenigfahrer ungerechtfertigterweise gleich behandeln ist angesichts der zu erwartenden Höhe der Belastung unerheblich. In jedem Fall müsste eine solche Überlegung für eine Steuerungswirkung der Vignette hinter den Ansprüchen nach Nichtüberwachung und Sparsamkeit zurückstehen. Was nützt es dem Wenigfahrer, wenn seine Kosten sowohl mit Vignette als auch mit teurer Satellitenmaut 40 Euro betrügen, aber die vom Vielfahrer mit Vignette 40 und mit Erfassung 60 ? Diese ‘Bestrafung’ des Autofahrens übernimmt bereits die Mineralölsteuer als Stellschraube. Insgesamt wird die Kostengerechtigkeit der Verkehrsmittel in der Öffentlichkeit ohnehin unzureichend dargestellt und wahrgenommen.

Als Fazit: wenn überhaupt eine PKW-Maut, dann nur die für alle günstigste Variante, datensparsam zugunsten der Bürger und mit geringsten möglichen Kosten für den Bundeshaushalt. Die LKW-Maut sollte bei der kommenden Gelegenheit der Neuausrichtung außerdem ebenfalls möglichst auf ein einfaches und günstiges Vignettensystem abgerüstet werden, oder zumindest auf eine einfachere, billigere Stufe heruntergefahren werden. Die Überwachungsbrücken auf unseren Autobahnen sollten wir baldmöglichst abreißen, für eine funktionierende Maut brauchen wir die jedenfalls nicht.

Posted in Datenschutz, Transparenz | Leave a comment

Gruppe42 fordert die Freilassung von Julia Timoschenko

Die Gruppe42 in der Piratenpartei kritisiert den Umgang der Regierung der Ukraine mit der inhaftierten ehemaligen Regierungschefin Julia Timoschenko aufs Schärfste.
Wir fordern, dass Julia Timoschenko freigelassen und rehabilitiert wird. Auch gegebenenfalls bestehende Wünsche, das Land zu verlassen oder weiter politisch arbeiten zu dürfen, können Frau Timoschenko aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar verwehrt werden.
Eine Verurteilung und schlussendlich Haft aus offenbar politischen Gründen, begründet mit einem international kritisierten Verfahren, widerspricht den Grundüberzeugungen der Piratenpartei und stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar. Das Verwehren dringend notwendiger medizinischer Versorgung bedeutet an dieser Stelle nur den Schlusspunkt eines Vorgangs, der einem modernen Staat und der internationalen Gesellschaft gegenüber unwürdig ist.
Wir meinen: die Vergabe der Fußball-EM an Polen und die Ukraine ist auch ein Zeichen europäischer Integration auf dem gemeinsamen Fundament unveräußerlicher Menschenrechte gewesen. Diese müssen wir nun hier auch einfordern.
Insbesondere im Hinblick auf die ukrainische Mitgliedschaft im Europarat und den Bestrebungen der EU beizutreten, fordern wir die Ukraine auf, sich klar zu europäischen Standards in Fragen der Menschenrechte und deren Durchsetzung zu positionieren. Der Umgang der ukrainischen Regierung mit Julia Timoschenko ist mit diesen europäischen Standards nicht in Einklang zu bringen.
Es bleibt festzuhalten, dass es “unpolitischen Sport” nicht geben kann! Die Wahl von Austragungsorten, die Zusammenarbeit mit lokalen Macht- und Verwaltungsstrukturen und die stillschweigende Duldung von Missständen unter dem Deckmantel der “sportlichen Neutralität” zum Zwecke des Erhalts von Veranstaltungen stellt für uns eine unerträgliche Rückgratlosigkeit dar.
Wir fordern die UEFA nachdrücklich auf, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft auf eine Freilassung der Inhaftierten zu drängen. Es muss klargemacht werden, dass es nicht zu der geplanten Durchführung des Spielbetriebs im ukrainischen Teil der EM kommen wird, wenn diese Forderung nicht zuvor erfüllt wird.

Anmerkung:
Diese Meldung ist bereits am 24.4.2012 als Angebot für eine Pressemeldung für die Piratenpartei entstanden aber bisher nicht veröffentlicht worden.
Unterstützer sind in den Kommentaren sehr willkommen. Die neueren Entwicklungen in der Ukraine und auch in Aserbaidschan zeigen die Wichtigkeit unmißverständlicher Positionierungen zugunsten der Menschrechte. Wir sehen uns hier im Einklang mit den Forderungen von amnesty international und dem europäischen Parlament.

Posted in Bürgerrechte, Pressemitteilung | Leave a comment

Empfehlungsliste für Anträge zum Bundesparteitag in Neumünster

Der Bundesparteitag steht bevor und mit insgesamt knapp 170 Programmanträgen und Positionspapieren wollen wir wieder eine Empfehlung für gelungene Anträge aussprechen. Außerdem wird eure Unterstützung für die Umfrage zur Antragsreihenfolge benötigt. Daher möchten wir euch heute die folgenden Anträge vorstellen und ihnen eine Empfehlung aussprechen:
P038, P039, P052, P081, P098, P158 und P161

Die Anträge, die von Gruppe42-Mitgliedern gestellt wurden, haben wir mit Namen versehen. Bitte achtet hier besonders darauf euch selbst ein Bild zu machen, da wir hier keine vollständige Objektivität garantieren können.

Urheberrecht und Patentwesen
P161 – Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage — ein Antrag von Gruppe42-Mitgliedern
Dieser Antrag stellt ein recht klares Positionspapier mit einer Konsensposition dar, welche einer deutliche Mehrheit erhalten sollte. Durch Annahme dieses Antrages kann die Position der Piratenpartei auf diesem Gebiet weiter ausgebaut werden.

Demokratie
P052 – Frühzeitige Veröffentlichung von Projektvorhaben bei politische Gremien
Hier wird eine erhöhte Bürgerbeteiligung gefördert, welche sich sehr gut mit den Grundsätzen der Piratenpartei versteht. Daher ist der Antrag unterstützenswert.

P038 – Wahlrechtsvorschlag von Mehr Demokratie e.V. ins Wahlprogramm von Andi
Das Bundestagswahlrecht ist lange überarbeitungswürdig. Die schwarz-gelbe Koalition hat dabei mit dem Versuch ihre Pfründe der Überhangsmandate zu sichern kläglich versagt das Wahlrecht grundsätzlich zu modernisieren. Der Vorschlag von Mehr Demokratie e.V. ist um Längen besser und stellt in meinen Augen eine gute Balance zwischen Einfachheit, Fairness und Mächtigkeit dar.

P039 – Verallgemeinerung der freien Listen im Grundsatzprogramm-Abschnitt “Demokratie” von Andi
Freie Listen sind grundsätzlich zu begrüßen, aber das genaue Instrument sollte in kurzfristigeren Programmen (typischerweise Wahlprogrammen) festgelegt werden, das Grundsatzprogramm sollte allgemeiner gehalten sein. Alles andere schränkt uns nur in unserem eigenen Denken ein.

Medien
P158 Reformierung der öffentlich-rechtlichen Medien
Diese Position ist unterstützenswert, da sie Punkte wie Freie Inhalte, Ausweitung auf das Netz, Keine Zugangsbeschränkung durch “Öffnungszeiten”, Datenschutz bei der Erhebung kurz und prägnant fordert und beschreibt.

Privatsphäre
P081 – Verhinderung jeglicher staatlicher Überwachung der Privatsphäre durch das Grundgesetz von Jens Stomber
Der Antrag stellt klar, dass es ein Grundrecht auf Privatsphäre für den Bürger, aber eben kein Grundrecht auf verdeckte Eingriffe in die Privatsphäre für den Staat gibt und sollte aus diesem Grund unterstützt werden.

Bildung und Wissenschaft
P098 Änderung beim Punkt Kinderbetreuung – Streichung von ab 3 Jahren
Diese Änderung unter dem Punkt Kinderbetreuung ist zu unterstützen, da das Anrecht auf eine Betreuung allen Kindern zur Verfügung stehen sollte.
Alle bisher eingereichten Anträge kann man hier: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal nachlesen und thematisch sortiert hier:
http://www.janschejbal.de/piraten/antragsviewer121/
Eure Gruppe42

Posted in Bürgerrechte | 1 Comment

Pressemeldung zum Schulflyer/Broschüre des Börsenvereins des Buchhandels

Der Börsenverein des Buchhandels und mit ihm weitere Mitglieder der Deutschen Content Allianz, der BVMI, die GVU und Childnet International überschreiten die legale Grenze einer objektiven, schulischen Aufklärung zu Gunsten eigener wirtschaftlicher Interessen. Die Verfasser verletzen damit den Grundsatz, politische Werbung als auch wirtschaftliche Interessen von schulischen Lerninhalten fernzuhalten.

Gemeinsam haben sie die Broschüre „Legal, Sicher und Fair“ veröffentlicht, die als „Hilfestellung für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet“ über Schulen und Bildungseinrichtungen verteilt und in den Fächern Sozialkunde, Wirtschaftslehre, Religion, Werte & Normen, Lebenskunde, Musik und Informatikunterricht Einzug halten soll.

Neben der relativ einseitigen Begriffsdefinition von „Peer To Peer“, „Filesharing“ und „Cyberlocker“ vermittelt das Druckwerk vor Allem einen restriktiven und rückwärts gewandten Blick auf das Leistungsschutzrecht und das Urheberrecht.

Auf Seite 8 wird unter „Darf man Musik und Filme kopieren“ die Privatkopie für Freunde unterschlagen und kriminalisiert. Das Aufzeichnen von Internetradiostreams wird gleichermaßen als eine fragwürdige und rechtlich bedenkliche Aktivität dargestellt.

Die Behauptung, das nur in wenigen Fällen Links von Blogs auf digitale Inhalte legal sind, ist nicht nur grundlegend falsch, – alle Inhalte im Netz sind „digital“ – sondern vermittelt bereits jetzt die Begehrlichkeit der Deutschen Content Allianz auf die Anwendung des neuen, verschärften Leistungsschutzrechts für journalistische Inhalte. Ebenso diskreditiert diese haltlose Behauptung die so wichtige gesellschaftliche Funktion von Blogs für das gesellschaftliche und politische Leben.

Der Börsenverein verstärkt mit dieser Publikation eine zunehmende Angstkultur im Umgang mit dem Internet auf schulischer Ebene und ist deshalb als Aufklärung für Lehrer und Schüler strikt abzulehnen und zu verurteilen. Der einseitige Fokus auf die Verschärfung zu Gunsten rein wirtschaftlicher Interessen beschneidet auf desaströse Weise die Medien-Kompetenz einer jungen Generation und leistet dem Verdruss in der Nutzung von Netzinhalten Vorschub.

Nur eine offene gesellschaftliche Debatte aller Beteiligten kann zu einem fairen Ausgleich zwischen Urheber- und Nutzerinteressen und einer dringend nötigen Reform des Urheberrechts führen.

 

Posted in Pressemitteilung | 2 Comments

Re: Offener Brief von 51 Tatort-Autoren

Liebe Grüne, liebe Piraten, liebe Linke, liebe Netzgemeinde!

Liebe Verfasser!

Wir Unterzeichner erkennen an, dass Sie alle sich eines veritablen Problems annehmen wollen, das die zwei großen, am Internet hängenden „Parteien“ betrifft: Die schlechte Lage der Urheber, ihre unangemessene Vergütung und die millionenfache illegale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf der einen Seite, 600.000 Abmahnungen von Usern und die Möglichkeit von Netzsperren und (anlassloser) Vorratsdatenspeicherung, die Sie gerne Zensur nennen, auf der anderen Seite.

Fast richtig. Es gibt auch die wachsende Zahl der Urheber und Unternehmer, die mit der neuen Situation gut klar kommen und durch veraltete Gesetzgebung und andauernde Lobbyarbeit an ihrem Erfolg gehindert werden.

Wenn Sie dieses tatsächliche Dilemma aber ernsthaft lösen (helfen) wollen, ist es an der Zeit, sich von ein paar Lebenslügen zu verabschieden.

Okay? Continue reading

Posted in Bürgerrechte, Freies Wissen, Netzpolitik, Privatsphäre, Urheberrecht | 5 Comments