Der Bundesparteitag steht vor der Tür und bei insgesamt knapp 750 Programmanträgen und Positionspapieren wollen wir wieder eine Empfehlung für gelungene Anträge aussprechen. Außerdem wird Eure Unterstützung für die Umfrage zur Antragsreihenfolge benötigt.
Als Sprecher Privatsphäre möchte ich Euch heute die Folgenden vier Anträge aus meinem Themenbereich vorstellen und ihnen meine Empfehlung aussprechen: PA530, PA533, PA539, PA122.
Bevor wir einsteigen noch ein kleiner Hinweis: Wie Ihr unten erkennen könnt, kommt der Antrag PA122 von mir. Bitte achtet hier besonders darauf, Euch selbst ein Bild zu machen.
PA530 – Betroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werden
Die Benachrichtigung der Betroffenen von Überwachungsmaßnahmen (z.B. Telefonüberwachung und Quellen-TKÜ) ist die Voraussetzung zur demokratischen Kontrolle der Überwachungsbefugnisse des Staates. In der unzureichenden Umsetzung der heute bereits gesetzlich vorgeschribenenen Benachrichtigung der Betroffenen muss ein grunsätzliches Problem gesehen werden. In Unkenntnis der Eingriffe in unsere Privatsphäre können wir uns so kein eigenes Bild von der Verhältnismäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen machen und somit auch als Bürgerinnen und Bürger keine wirksame Kontrolle ausüben. Ein Schelm, wer böses dabei denkt! Ein Betroffener könnte ja ex post die (bereits umgesetzte) Entscheidung des (unabhängigen) Richters in Frage stellen. Und der Apparat tut sich naturgemäß nachträglich (ex post) schwer die Unrechtmäßigkeit und damit sein eigenes Versagen einzugestehen. Aus diesem Grund unterbleibt in den meisten Fällen die Benachrichtigung der (unschuldigen) Betroffenen, denn diese könnten dann ja Rechtsmittel einlegen oder gleich Parteien wie die Piraten wählen, die sich gegen Überwachung einsetzen und dadurch Kontrolle ausüben. Der Apparat lässt sich eben nicht gerne kontrollieren, schon garnicht von den Bürgern. Piraten:Klarmachen zu Ändern!
PA533 – Verbot der Verwertung illegaler Beweise
In einem Rechtsstaat gelten für Polizeiliche Ermittlungen gesetzliche Grenzen, denn auch beschuldigte Bürger haben Rechte. Die Verletzung dieser Grenzen stellt den Rechtsstaat in Frage. Ein grundsätzliches Verbot der Verwertung illegaler Beweise (z.B. bei nicht vorschriftsmäßigem Einsatz eines Staatstrojaners) hat sich in anderen Ländern zur Disziplinierung von Polizei und Sicherheitsbehörden gerade auch im Umgang mit Überwachungsmaßnahmen bewährt.
Die beiden o.g. Anträge können einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger leisten. Daher unsere Empfehlung: Unterstützt bitte diese Anträge!
Da diese Forderungen den eigentlichen Überwachungsmaßnahmen nachgelagert sind (ex post) können sie das Grundproblem von überbordenden Grundrechtseingriffen kaum lösen, sondern lediglich den Schaden mindern. Wenn mein Telefon angezapft wird oder das BKA in meinen PC reinhackt, dann entschädigt es mich als unschuldigen Betroffenen eigentlich kaum, dass ich darüber später benachrichtigt werde bzw. dass die (nicht vorhandenen!) Beweise bei unvortschriftsmäßigem Vorgehen nicht hätten verwendet werden dürfen. Denn der Kontrollverlust über die eigene Intimsphäre gegenüber staatlicher Allmacht und die damit verbundene Bewußtseinsveränderung sind nicht nur für den einzelnen Bürger ein Problem, sondern für die Gesellschaft insgesamt. Menschen, die damit rechnen müssen, dass sie jederzeit überwacht werden können sind unfrei und verhalten sich anders, als wenn sie in der Gewissheit leben, dass ihre Geheimnisse sicher sind. Um Grundrechtseingriffen von vornherein Einhalt zu gebieten möchte ich daher insb. zwei weitere Anträge empfehlen:
PA539 – Keine Bundes- oder Staatstrojaner – Teil 1 – Grundsatzprogramm
In der Diskussion um die Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG das neue IT-Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme abgeleitet, in das unter sehr engen Voraussetzungen eingegriffen werden darf. Doch nicht alles was nach der Verfassung zulässig wäre, muss der Rechtsstaat in Anspruch nehmen. Mit diesem Antrag lehnen wir derartige Eingriffe grundsätzlich immer ab.
Denn während die rechtskonformität der Umsetzung weiter umstritten bleibt, grenzen die Möglichkeiten in einer Welt in der sich jeder unserer Schritte auch in unserem Festplatten-Cache niederschlägt schon fast an Gedankenkontrolle. Somit stellt der Staatstrojaner die größte Gefahr für unsere Privatsphäre überhaupt dar.
Neben der Online-Durchsuchung kommt er als sog. Quellen-TKÜ auch noch im Gewandt einer herkömmlichen Telefonüberwachung daher, stellt jedoch auch hier eine erhebliche Gefärdung des IT-Grundrechts dar: Denn ist der PC einmal infiltriert, ist die entscheidende Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen. Doch weder existieren, wie vom BVerfG gefordert, rechtliche Vorgaben, die die immanente Gefährdung des IT-Grundrechts in ausreichendem Maße berücksichtigen, noch glauben wir, dass sich durch technische Vorkehrungen eine ausschließliche Beschränkung auf Daten einer laufenden Telekommunikation (auf dem infiltrierten Zielsystem!) überhaupt darstellen lässt.
PA122 – Verhinderung jeglicher staatlicher Überwachung der Privatsphäre durch das Grundgesetz (von Jens Stomber)
Piratige Grüße von Captain Obvious zum BPT122: Das von einigen fehlgeleiteten Innenpolitikern proklamierte Recht auf Überwachung (der Staat muss doch für Sicherheit sorgen!) gibt es garnicht. Was es gibt ist ein in unserer Verfassung verbrieftes Grundrecht auf Privatsphäre (Unverletzlichkeit der Wohnung, Fernmeldegeheimnis, Briefgeheimnis, IT-Grundrecht, etc.). Allerdings haben wir als Souverän uns dafür entschieden, unter bestimmten Voraussetzungen und nach klar definierten Spielregeln, Einschränkungen unserer Grundrechte stattzugeben, um mehr Sicherheit zu erlangen. Dies setzt jedoch ein besonderes Vertrauensverhältnis in den sorgsamen Umgang mit unserer Privatsphäre zwischen uns und dem Sicherheitsapparat voraus. Spätestens seit der Affäre um den Staatstrojaner müssen wir erkennen, dass der Sicherheitsapparat sich eben nicht an die Spielregeln hält und unser Vertrauen missbraucht. Der Staatstrojaner ist aber nur ein Symptom. Die Ursache liegt in unseren Zugeständnissen zur Einschränkung unserer Grundrechte. Daher ist es nur konsequent, wenn wir diese Einschränkungen jetzt wieder zurücknehmen. Das können wir als Souverän jederzeit tun, wenn wir das wollen. Der erste Schritt ist ganz einfach: Stimmt bitte für diesen Antrag!
Desweiteren sei auf das vorhergehende Posting von Jens Seipenbusch verwiesen.
Wir freuen uns schon auf Bochum, Eure Gruppe42